HAUS - UND BADEORDNUNG FÜR DAS FREIBAD DER BAYERISCHEN STAATSBAD BAD STEBEN GMBH
I. GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
(1) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der gesamten Anlage.
(2) Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich.
Mit der Entrichtung des Eintritts erkennt der Badegast diese Bestimmungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und zur Sicherheit der Benutzer erlassenen Anordnungen an.
(3) Bei Schul-, Vereins- und sonstigen Gemeinschaftsveranstaltungen sind die Lehrpersonen oder die Übungsleiter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung verantwortlich.
§ 2 Badegäste
(1) Die Benutzung der Anlage ist jedem gestattet. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, Kinder unter 7 Jahren und Menschen mit intellektuell-kognitiver Beeinträchtigung ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.
(2) Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder anderen Anstoß erregenden Krankheiten können zu den Bädern nur zugelassen werden, wenn ein Arzt durch ein Attest bestätigt hat, dass ihr Leiden nicht ansteckend ist und eine Verunreinigung der Bäder nicht erfolgt. Offensichtlich betrunkene Personen dürfen die Bäder nicht betreten.
(3) Die Aufsichtspflicht für Kinder liegt generell bei den Eltern bzw. der Begleitperson. Kinder unter 7 Jahren dürfen die Becken und Spielplätze nur unter Aufsicht/in Begleitung der Eltern bzw. Begleitperson benutzen.
§ 3 Eintritt
(1) Der Badegast erhält gegen Zahlung des festgesetzten Entgeltes am Kassenautomaten oder an der personenbesetzten Kasse die Tageskarten, Zehnerkarten, bzw. Saisonkarten und bekommt mit dem Vorhalten der jeweiligen Barcodekarte am Drehkreuz Einlass in den Badebereich. Die Saisonkarte ist nicht übertragbar.
Das erworbene Barcodeticket und die Quittung mit Barcode sind während des gesamten Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
Ein nichtberechtigter Aufenthalt ohne gültigem Ticket verpflichtet zur Nachzahlung und zum Verweis des Geländes.
(2) Die Saisonkarten sind nur gültig, wenn sie mit kompletter Adresse und Unterschrift des Eigentümers versehen sind.
(3) Bei missbräuchlicher Benutzung, z.B. Überlassung der Karten an andere Personen, erfolgt deren entschädigungslose Einziehung.
(4) Bei technischen Störungen oder zeitweiser Inanspruchnahme von Teilen der Bäder für sportliche Zwecke besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.
(5) Verlorengegangene Zehnerkarten und Saisonkarten können nur bei Vorlage des gültigen Kaufbeleges erstattet werden, insofern diese nicht bereits entwertet sind.
(6) Defekte Karten werden bei Vorlage an der Freibadkasse ersetzt.
(7) Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt der Badegast die Haus- und Badeordnung an und hält sich an diese.
§ 4 Badebekleidung
Der Aufenthalt in den Bädern ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
§ 5 Betriebszeiten
(1) Die Betriebszeit für die Sommersaison wird von der Bayerischen Staatsbad Bad Steben GmbH festgesetzt und am Eingang am Bad, auf der Homepage sowie in weiteren Medien bekanntgemacht.
Die Bayerische Staatsbad Bad Steben GmbH behält sich kurzfristige Schließungen aus betrieblichen Gründen (Betriebsstörungen, Überfüllung, höhere Gewalt usw.) vor.
§ 6 Badbenutzung
Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadensersatz, sofern diese auf ein schuldhaftes Verhalten beruhen. Papier oder sonstige Abfälle sind in die dafür aufgestellten Abfallkörbe zu werfen.
§ 7 Verhalten im Bad
(1) Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was gegen die guten Sitten und die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung verstößt.
(2) Nicht gestattet ist u. a.:
a) die Belästigung von Badegästen inner- und außerhalb der Schwimmbecken,
b) das Rauchen in sämtlichen Räumen,
c) das Ausspucken auf den Boden oder in das Badewasser,
d) das Wegwerfen und Liegenlassen von Gegenständen aller Art,
e) das Mitbringen von Tieren
Die Benutzung von Flossen, Taucherbrillen und Bällen ist nur nach Genehmigung durch den Schwimmmeister erlaubt.
(3) Nichtschwimmer dürfen nur den für sie geeigneten Teil des Schwimmbeckens benutzen.
(4) Die Benutzung der Rutschen kann von der Bayerischen Staatsbad Bad Steben GmbH auf bestimmte Zeiten beschränkt werden. Das Schwimmen unter oder vor den Rutschen ist nicht gestattet. Der Badegast hat sich vor jedem Rutschen sorgfältig zu vergewissern, dass der Eintauchbereich im Becken frei ist. Die Warnhinweise an den Rutschen sind zu beachten!
(5) Die Aufsichtspflicht am Kinderplanschbecken obliegt den Eltern oder der begleitenden Person.
§ 8 Fundgegenstände
(1) Gegenstände, die im Freibad gefunden werden, sind beim Badepersonal abzugeben. Mit Fundgegenständen wird nach den betreffenden gesetzlichen Bestimmungen verfahren.
§ 9 Haftung
(1) Das Betreten sämtlicher Badeanlagen sowie das Benutzen der Badeeinrichtungen, insbesondere der Rutschanlagen, geschieht auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Becken und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber haftet jedoch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
(2) Für Beschädigungen oder Verluste an Bekleidung oder sonstigen Gegenständen (z. B. Geld und Wertsachen) übernimmt die Bayerische Staatsbad Bad Steben GmbH keine Haftung, auch wenn sie in den Schließfächern untergebracht wurden.
(3) Die Garderobenschränke sind bei der Benutzung zu verschließen.
Hat ein Badegast seinen Garderobenschlüssel verloren, so wird ihm die Kleidung nur nach genauer Beschreibung und nach Klärung des Sachverhalts von der Badeaufsicht übergeben. In Zweifelsfällen erfolgt die Rückgabe erst dann, wenn der letzte Badegast das Bad verlassen hat. Für jeden verlorenen Schrankschlüssel ist ein Betrag von 40€ zu erstatten, die ihm beim Wiederauffinden des Schlüssels zurückgegeben werden.
§ 10 Aufsicht
(1) Das Aufsichtspersonal sorgt für Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung. Seinen Anordnungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
(2) Das Aufsichtspersonal ist befugt, Personen, die
a) die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
b) trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Haus- und Badeordnung verstoßen,
c) sich unter Umgehung der Kassenautomaten Zugang zum Bad verschaffen
aus der Anlage zu verweisen und Hausverbote zu erteilen. Widersetzungen können Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch nach sich ziehen.
(3) Personen, die gemäß Ziffer 2 aus den Bädern gewiesen werden mussten, kann der Zutritt zeitweise oder dauernd untersagt werden.
(4) Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
(5) Einige Becken sowie verschiedene Einrichtungen sind zur Sicherheit der Gäste kameraüberwacht. Eine Liste der Standorte sowie Speicherdauer der Daten kann an der Kasse eingesehen werden.
§ 11 Zutritt
Zum An- und Auskleiden sind die Umkleidekabinen zu benutzen. Die Garderobe kann in den vorgesehenen Garderobenschränken abgelegt werden.
§ 12 Badezeit
(1) Die am Einlass gelösten Tickets sind Tageskarten. Die Gültigkeit bezieht sich auf die gültige Öffnungszeit und erlischt beim Verlassen des Drehkreuzes. Einlassschluss ist 30 Minuten vor Schließung des Bades.
(2) Die Badezeit endet 15 Minuten vor den bekanntgegebenen Öffnungszeiten. Bei schlechter Witterung oder Gewitter kann das Freibad vorzeitig oder ganz geschlossen werden.
§ 13 Körperreinigung
(1) Der Badegast muss sich vor dem Betreten des Schwimmbeckens im Vorreinigungsraum duschen.
(2) Im Schwimmbecken ist die Verwendung von Seife oder anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet.
(3) Der Gebrauch von Einreibemitteln jeder Art vor Benutzung des Schwimmbeckens ist untersagt (z.B. Sonnenöle).
§ 14 Verhalten im Bad
(1) An den bzw. in den Becken ist es den Badegästen untersagt, Speisen und Getränke zu sich zu nehmen.
(2) Das Fotografieren und Filmen zu erwerbszwecken ist nicht gestattet.
(3) Bei Gewitter sind die Becken und die Beckenumgänge sofort zu verlassen.
§ 15 Sonstiges
(1) Ball- und Ringspiele sind nur auf der hierfür vorgesehenen Spielwiese gestattet. Die Bayerische Staatsbad Bad Steben GmbH haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die Dritten daraus entstehen.
(2) Die ausgewiesenen Parkplätze sind für Besucher der Therme, des Gesundheits- und Wellnesszentrums und des Freibades Bad Steben während ihres Aufenthaltes in der Anlage kostenfrei. Der Park-Coin der beschrankten Parkplätze ist beim Verlassen der Anlage an dem dafür vorgesehenen Entwertungsgerät am Ausganggebäude Freibad zu entwerten. Eine nachträgliche Entwertung nach dem Verlassen der Anlage ist nicht möglich.
(3) Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
§ 16 Rauch- und Cannabis-Verbot
(1) Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten.
(2) Das Mitführen, Rauchen sowie jeglicher Konsum von Cannabis sind in allen Bereichen des Freibades der Therme Bad Steben – und in einem Umkreis von 100 Meter herum – verboten.
Diese Haus- und Badeordnung tritt am 25.06.2018 auf unbestimmte Zeit in Kraft. Letzte Änderung am 07.05.2024.
Bayerisches Staatsbad
Bad Steben GmbH
Ottmar Lang
Geschäftsführer