Was ist eigentlich eine Kur?
Eine Kur in Bad Steben kann zur Vorsorge, Rehabilitation oder Linderung bei chronischen Erkrankungen eingesetzt werden. Die ortsansässigen Bade- und Kurärzte des Staatsbades verfügen über eine spezielle Zusatzausbildung und haben Kenntnisse in der Balneologie erworben. Sie sind vor allem mit den genauen Wirkungsweisen der in Bad Steben spezifischen Kurmittel Radon, Kohlensäure und Naturmoor vertraut und verordnen Ihnen diese anhand eines individuellen Kurplanes.
Die ambulante Badekur, auch offene Vorsorgekur genannt, ist seit dem 21. Juni 2021 wieder eine Pflichtleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle gesetzlich Versicherten haben grundsätzlich alle drei Jahre Anspruch auf eine ambulante Badekur.
Wie beantrage ich eine Kur?
Eine Kur kann jeder beantragen, der sich um seine Gesundheit sorgt und etwas für ihre Erhaltung tun möchte. Es ist Sache Ihres behandelnden Arztes, die Dringlichkeit einer Kur zu bescheinigen. Ob eine Kurmaßnahme bewilligt wird, hängt entscheidend vom ärztlichen Gutachten ab. Die Krankenkasse ist immer Ihr Ansprechpartner. Dort erhalten Sie die notwendigen Auskünfte und auch die Antragsformulare. Beihilfeberechtigte erhalten weiterführende Informationen bei Ihrer Beihilfestelle.
Wie lange dauert eine Kur?
Eine Kur sollte mindestens drei Wochen dauern, um einen möglichst lang anhaltenden gesundheitlichen Erfolg zu bringen. Gesetzlich dürfen ambulante Kuren alle drei Jahre bewilligt werden. Eine frühere Wiederholung wird lediglich bei bestimmten Erkrankungen wie z. B. Rheuma genehmigt (vgl. SGB V § 23,4).
Wer trägt die Kosten?
Sie können jederzeit auf eigene Kosten zur Kur fahren. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, können die Kosten von der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder der Beihilfestelle ganz oder teilweise übernommen werden. Bei einer Genehmigung von ambulanten Vorsorgeleistungen (offene Badekur nach § 23, Abs. 2 SGB V) durch die Krankenkasse werden 100 % der Kurarzt-Kosten und 90 % der Kosten für die Kurmittel erstattet. Mit der Bewilligung übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss für jeden Tag des Kuraufenthalts bis zur Höhe von 16 Euro, Versicherte mit chronischen Erkrankungen können bis zu 21 Euro pro Tag erhalten. Der Zuschuss wird für Fahrtkosten, Kurtaxe, Verpflegung und Unterkunft gewährt. Kosten für Unterbringung, Fahrt und Kurtaxe tragen Versicherte zunächst selbst, denn der Zuschuss kann in der Regel erst geltend gemacht und erstattet werden, wenn die Kur abgeschlossen ist.